Sicherheits-Checkliste
Unsere Sicherheits-Checkliste mit den 8 wichtigsten Sicherheit-Checks.
Die Kurzversion des Sicherheit-Checks in verschiedenen Sprachen finden Sie unter Download.
CHECK 1
DIE ZUFAHRT
Sicherheitsabstand bei Vorbeifahrt
Die Zufahrtswege müssen für ein Maschinengewicht von bis zu 63 to und einer Maschinenhöhe von ca. 4,00 m geeignet sein. Fahrbahnquerende Leitungen – im/auf/unter dem Fahrbahnbelag – müssen sicher geschützt sein.
Freie Durchfahrtshöhe
≥ 4,00 m
Sicherheitsabstand bei
nicht verbauten Baugruben
≥ 2,00 m
Sicherheitsabstand bei
verbauten Baugruben
≥ 1,00 m
CHECK 2
DIE BODENVERHÄLTNISSE
Sicherheit gegen Bodenversagen
Die Tragfähigkeit des Untergrundes ist dringend zu prüfen!
Bei dem Aufstellen und Abstützen von Fahrzeugen auf nicht befestigten Flächen besteht die Gefahr des Bodenversagens durch Setzung, Grundbruch und Durchstanzen. Das Versagen des Bodens hängt von der Bodenart und dem Verdichtungsgrad ab. Es erfolgt ggf. eine Schiefstellung des Fahrzeuges, welches bei ungünstigen Bedingungen kippen kann.
Die Zuständigkeit für
die Bodenrichtwerte liegt bei
der Bauleitung | dem Bauunternehmen !
DURCHSTANZUNG
Beim Durchstanzen erfolgt das Versagen des Bodens bzw. der Grundbruch des Bodens abrupt ohne jegliche Vorzeichen
GRUNDBRUCH
Bei einem Grundbruch weicht der Boden durch Überlastung der Scherkräfte seitlich und nach oben aus, die Stütze sinkt ein. Dies tritt insbesondere bei weichen und breiigen, bindigen Böden auf. Die Nähe zur Böschung begünstigt einen Grundbruch.
SETZUNG
Bei Setzungen gibt der Boden durch Verdichtung der Bodenpartikel nach, konsolidiert sich allerdings in der Regel nach einigen Zentimetern.
CHECK 3
DIE STANDSICHERHEIT
Sicherheitsabstände zu Baugruben | Verbau
Neben den Bodenverhältnissen sind auch die Abstände zu Baugruben und Böschung | Verbau
sowie bereits erstellten Kellerwänden | Kanaleinbauten zu beachten!
Können die Abstände nicht eingehalten werden, ist eine Berechnung der Standsicherheit
der Böschung nach dem Stand der Technik erforderlich.
Bodenpressung
kann bei 0,6 m² bis
zu 750 kN/m² betragen.
Sicherheitsabstand bei
gewachsenen, bindigen Böden A ~ 1 x T
(bis 40 to mindestens 2 m)
aufgeschütteten, rolligen Böden A ~ 2 x T
CHECK 4
DIE ANBAUTEILE
Gefahrenbereich (L) beachten!
VERBOTEN
Aufenthalt im Gefahren-
bereich beim Anpumpen !
VERBOTEN
Feste Endstücke oder
Reduzierungen am Endschlauch !
Am Endschlauch
VERBOTEN
Einsatz von Traversen!
Anschluss an ein Bohrgerät
- Angeschlossene Förderleitungen müssen am Boden fixiert sein und dürfen den Verteilermast nicht zusätzlich belasten.
- Ein angeschlossener Verteilermast muss so angeschlossen sein, dass er nicht nachgeführt werden muss.
- Das Bohrgerät darf nur ohne angeschlossene Leitung verfahren werden.
CHECK 5
DIE ABSTURZSICHERUNG
Sicherungsmaßnahmen gegen Absturzunfälle
Fehlende, unvollständig aufgebaute oder falsch dimensionierte Absturzsicherungen sowie fehlende Sicherungsmaßnahmen bei der Montage können Absturzunfälle zur Folge haben.
Deswegen gilt grundsätzlich:
-
Generell bei mehr als 2 m Absturzhöhe (z.B. Seitenschutz, Fanggerüst)
-
Bei Treppen und Wandöffnungen ab 1 m Absturzhöhe (z.B. Seitenschutz)
-
Bei Öffnungen, Deckenöffnungen, Treppenloch (z.B. Seitenschutz, begehbare Abdeckungen)
Sicherung durch Seitenschutz
Geländer- und Zwischenholm sind gegen unbeabsichtigtes Lösen und das Bordbrett ist gegen Kippen zu sichern. Bordbretter müssen den Belag um mindestens 15 cm überragen, Mindeststärke 3 cm.
Bretter gegen
Lösen und Kippen sichern.
Bis 2 m Pfostenabstand
alle Bretter mindestens
150 x 30 mm (Höhe x Stärke)
Bis 3 m Pfostenabstand
Holzbretter ≥ 200 x 40 mm
Stahlrohre ≥ ø 48,3 x 3,2 mm
Aluminiumrohre ≥ ø 48,3 x 4 mm
An oder über flüssigen Stoffen
Arbeitsplätze und Verkehrswege an oder über Stoffen, in denen man versinken kann (z. B. Wasser), müssen unabhängig zur Absturzhöhe gesichert werden.
Bei mehr als 2 m Absturzhöhe
Bei mehr als 2 m Absturzhöhe müssen alle Arbeitsplätze oder Verkehrswege gesichert werden.
Bei Treppen ab 1 m Absturzhöhe
Freiliegende Treppenläufe und Treppenabsätze müssen ab 1 m Absturzhöhe gesichert werden.
An Wandöffnungen
Öffnungen in Wänden mit mehr als 1 m Absturzhöhe müssen gesichert werden.
An Übergängen
- Mindestbreite im Personenverkehr 0,6 m
- Absturzhöhe ≥ 1,0 m beidseitiger Seitenschutz erforderlich
- Bei Neigung beachten – ggf.Trittleisten /-stufen anbringen
Sicherung von Öffnungen und Vertiefungen an Böden, Decken, Dachflächen
- Es kann auf Seitenschutz verzichtet werden, wenn sie mit begehbar und unverschiebbar angebrachten Abdeckungen versehen sind.
- Es ist ein Seitenschutz erforderlich, wenn diese größer als 9 m² und mit Kantenlänge über 3 m sind.
Sichere Verkehrswege zum Arbeitsplatz
Der Arbeitsplatz muss auf sicheren Verkehrswegen erreichbar sein.
Sicherung durch Treppenturm
Bitte auf die gerüstbezogenen Anforderungen achten.
Sicherung bei Bautreppen
-
Überstand mindestens 1 m
-
Deckenfixierung
-
Handlauf beidseitig
Sicherung bei Anlegeleitern
-
Überstand mindestens 1 m
-
Leiterkopf anbinden
-
Fixierung des Leiterfußes im Winkel von 60°-70°
Sicherung durch Gerüste mit Seitenschutz / Fanggerüst
-
Fanggerüste (2+3) sind nur zulässig, wenn Absicherung mit Seitenschutz (1) nicht möglich ist
-
Bei Verwendung von Fanggerüsten darf der max. Höhenunterschied nicht größer als 2,00 m zwischen senkrechter Absturzkante und Gerüstbelag sein
-
Abstand vom Bauwerk zur Gerüstbelagkante darf nicht größer als 0,30 m sein
Gerüst mit Seitenschutz (1)
Fanggerüst (2)
Fanggerüst bei auskragender Deckenschalung (3)
Andere Absturzsicherungsmaßnahme
-
Nur wenn Absturzsicherung / Seitenschutz nicht möglich ist dürfen Fanggerüste, Dachfanggerüste, Auffangnetze oder Schutzwände verwendet werden .
-
Wenn die Errichtung von Absturzsicherung / Auffangeinrichtungen technisch nicht möglich ist, ist persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zu verwenden.
Grundsätzlich müssen
Arbeitsplätze ab 2 m Höhe
gegen Absturz gesichert werden.
Absturzsicherung am Arbeitsplatz
Schlauchführer und Pumpenmaschinist müssen gegen Absturz gesichert sein.
VERBOTEN
Schalungsoberkanten
jeglicher Art
als Standplatz nutzen!
Standplatz des Maschinisten
- Der Arbeitsplatz muss auf sicheren Verkehrswegen erreichbar, hinreichend tragfähig und gegen Absturz gesichert sein.
- Der Arbeitsplatz muss ausreichend beleuchtet sein.
- Vom Arbeitsplatz aus muss Sichtkontakt zum Gefahrenbereich bestehen.
Der Standplatz muss
sicher erreichbar
und gegen Absturz
gesichert sein.
CHECK 6
DER ÖFFENTLICHE BEREICH
Sicherheitsabstände im öffentlichen Raum
Zur Sicherheit aller Personen innerhalb und ausserhalb der Baustelle müssen neben den gesetzlich notwendigen Genehmigungen, Kennzeichnungen und Absperrungen der Baustelle folgende Punkte zusätzlich beachtet werden:
Der Aufstellplatz / Arbeitsplatz
-
Der Aufstellplatz der Betonpumpe muss deutlich sichtbar zur Baustelleneinrichtung gehören.
-
Ausreichend Platz zum sicheren Aufstellen der Betonpumpe und dem Bedienbereich muss vorhanden sein.
-
Der Schutz des Maschinisten / Fahrmischerfahrers und der Pumpe vor dem vorbeifließenden Verkehr muss gegeben sein.
-
Die Gefahrenbereiche der Pumpe müssen beachtet werden, diese dürfen von Unbefugten nicht betreten werden.
VERBOTEN
Ohne Absperrung
die Betonpumpe im öffentlichen Bereich
aufbauen.
Genehmigungen
für Straßensperren
VERBOTEN
Unbefugte Personen im
Gefahrenbereich!
Aufstellplatz
deutlich sichtbar
innerhalb
der Baustellensicherung
Beispiele einer ordnungsgemäßen Absicherung
CHECK 7
DIE ELEKTRISCHEN LEITUNGEN & ANLAGEN
LEBENSGEFAHR
Durch Hochspannung
und elektrische Aufladung.
Sicherheitsabstand
-
Sicherheitsabstände werden grundsätzlich von den Netzbetreibern festgelegt.
-
Sicherheitsabstände sind auch bei Erdung der Betonpumpe einzuhalten.
Erdung
-
Betonpumpen in der Nähe von Sendeanlagen sind zu erden.
-
Die Notwendigkeit der Erdung der Betonpumpe erfolgt durch den Netzbetreiber.
-
Die Erdung darf ausschließlich von fachkundigem Personal durchgeführt werden.
Mindestabstand
Sicherheitsabstand
zu spannungsführenden
Leitungen A ≥ 5 m
CHECK 8
DIE SICHERHEIT
Gefahrenbereiche der Betonpumpe
Gefahrenbereiche der Pumpe müssen beachtet werden und dürfen von Unbefugten nicht betreten werden.
Innerhalb der Gefahrenbereiche kann es zu Verletzungen durch Quetschung, herabfallende Teile und Reizung kommen.
Gefahrenbereiche sind u.a.:
-
am Trichter (1)
-
um die Stützbeine herum (2)
-
unter dem Verteilermast (3)
-
im Bereich von verlegten Rohr- und Schlauchleitungen (4)
VERBOTEN
Unbefugte Personen im
Gefahrenbereich!
Spritzbereich bei
der Betonübergabe (1)
beachten
Schutzausrüstung
Alle Mitarbeiter müssen ihre persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen.
Schutzausrüstung
tragen !
Witterungsbedingungen
Es besteht die Gefahr eines Maschinenbruchs
-
bei zu niedrigen Temperaturen.
-
bei zu starkem Wind (wenn z. B. grüne Blätter von den Bäumen gerissen werden).
-
Der Verteilermast ist bei Sturm und Gewitter in Fahrstellung bzw. Ruhestellung zu bringen.
Pumpeneinsatz verboten
-
unter -15° C
-
ab Windstärke 8 < 40 m – Klasse
-
ab Windstärke 7 ≥ 40 m – Klasse
gemäß Anleitung / VDMA
Entscheidungsgewalt
-
Den Anweisungen des Maschinisten ist unbedingt Folge zu leisten!
Verantwortlichkeit
Liegen alle notwendigen Papiere und Nachweise des Bauunternehmens / der Bauleitung vor ?
-
Straßensperrung
-
Tragfähigkeit des Untergrundes
-
Statische Nachweise